Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Bühnensponsoring beim Wortwechsel – Bühnenprogramm auf dem jobwalk 2026

Stand: Februar 2026

Wichtiger Hinweis

Diese AGBs gelten ausschließlich für das Bühnensponsoring und das damit verbundene Digitalkonzept (Video-Produktion, Branding-Maßnahmen).

Die Teilnahme an der Hauptveranstaltung jobwalk 2026 als Aussteller unterliegt separaten AGBs, die unter www.jobwalk.city/agb einsehbar sind.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen jobwalk (im Folgenden "Veranstalter") und Sponsoren (im Folgenden "Sponsor") für die Bühnensponsoring-Pakete im Rahmen der Veranstaltungen Wortwechsel – Bühnenprogramm auf dem jobwalk 2026 an den Standorten Erlangen (20. Juni), Regensburg (13. Juni) und Jena (6. Juni 2026).

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich das Bühnensponsoring mit allen dazugehörigen Leistungen (siehe §3), insbesondere:

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Sponsors werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Der Sponsor sendet eine unverbindliche Anfrage über das Online-Formular oder per E-Mail.
  2. Der Veranstalter prüft die Verfügbarkeit des gewünschten Pakets und sendet innerhalb von 2 Werktagen eine verbindliche Auftragsbestätigung per E-Mail.
  3. Mit Versand der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.
  4. Nach Vertragsabschluss erhält der Sponsor einen Zahlungslink mit dem vereinbarten Zahlungsziel.

Die Buchung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang aktiv und berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Leistungen.

§3 Leistungen des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich, die im gebuchten Sponsorenpaket beschriebenen Leistungen zu erbringen. Diese umfassen je nach Paket:

Branding & Sichtbarkeit

Content & Bühnenpräsenz

Video-Produktion & Digitalkonzept

Produktionsvorlauf: Die Produktion von Branding-Materialien (Backdrop-Druck, Banner, Video-Intros) beginnt unmittelbar nach Zahlungseingang, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Event-Termin.

§4 Preise und Zahlung

Preise: Die Preise für die Sponsorenpakete sind auf der Website angegeben und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen:

Zahlungsfrist bei kurzfristiger Buchung

Bei Buchungen weniger als 8 Wochen vor dem Event-Termin ist die Zahlung sofort fällig, da die Produktion unverzüglich beginnen muss.

Die vollständige Zahlung muss in diesem Fall spätestens 3 Werktage nach Auftragsbestätigung eingehen, um eine rechtzeitige Produktion zu gewährleisten.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichtzahlung das Sponsoring-Paket anderweitig zu vergeben und Schadensersatz geltend zu machen.

§5 Stornobedingungen

Wichtig: Begrenzte Stornomöglichkeiten

Aufgrund der sofortigen Produktionskosten (Backdrop-Druck, Banner-Produktion, Video-Intro-Erstellung, Marketing-Materialien) gelten für Bühnensponsoring besondere Stornobedingungen, die von den Standard-AGB der Hauptveranstaltung abweichen.

Der Sponsor kann die Buchung bis zum Event-Termin stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:

Stornozeitpunkte und Gebühren:

Produktionsbeginn = Kein Storno möglich

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produktion der Branding-Materialien beginnt (i.d.R. 8 Wochen vor Event), ist ein kostenloses Storno nicht mehr möglich, da dem Veranstalter bereits konkrete Kosten entstehen:

  • Druck des Backdrops mit Sponsor-Logos (2-4 Wochen Vorlauf)
  • Banner-Produktion "[Sponsor] Bühne"
  • Mikrofon-Branding (Folienanbringung)
  • Video-Intro/Outro-Produktion mit Sponsor-Logo
  • Marketing-Materialien (Website, Social Media, Pressemitteilungen)

Diese Materialien können nicht anderweitig verwendet werden und sind eine Investition speziell für den jeweiligen Sponsor.

Stornierung: Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an buehne@jobwalk.city erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter (nicht der Versand).

Rückerstattung: Eventuelle Rückerstattungen nach Abzug der Stornogebühr erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung.

§6 Umbuchung und Paket-Downgrade

Umbuchung auf anderes Paket: Ein Wechsel zu einem anderen Sponsorenpaket ist bis 8 Wochen vor dem Event möglich:

§7 Veranstaltungsabsage oder -verlegung

Der Veranstalter kann die jeweilige Veranstaltung bis zu 1 Woche vor dem Event-Termin absagen oder verlegen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder unzureichender Teilnehmerzahl.

Spezialklausel: Bühnenprogramm als eigenständiges Format

Das Bühnenprogramm ist ein eigenständiges Produkt, das unabhängig von der Hauptveranstaltung existiert. Bei Absage oder Verlegung der Hauptveranstaltung gilt:

  1. Ersatztermin für Gesamtveranstaltung:
    • Der Veranstalter bietet einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten an
    • Das Sponsoring-Paket gilt dann für den Ersatztermin
    • Bereits produzierte Materialien werden beim Ersatztermin verwendet
  2. Kein Ersatztermin möglich oder Sponsor nimmt Ersatztermin nicht wahr:
    • Das Bühnenprogramm wird als separater professioneller Videodreh durchgeführt
    • Content-Slots werden als Studio- oder Location-Drehs produziert
    • Panel-Diskussionen werden virtuell, hybrid oder als Dreh aufgezeichnet
    • Alle Video-Inhalte werden wie vereinbart produziert und dem Sponsor zur Verfügung gestellt
    • Logo-Platzierungen erfolgen in allen Videos wie vertraglich vereinbart
    • Der Content-Wert bleibt vollständig erhalten
  3. Vollständige Absage ohne Alternative:
    • Nur wenn weder ein Ersatztermin noch ein separater Videodreh durchgeführt werden kann (z.B. bei Insolvenz des Veranstalters), erhält der Sponsor eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags
    • Abzüglich bereits entstandener und nachweisbarer Produktionskosten (Backdrop-Druck, Banner, Video-Intros etc.)

Diese Regelung gewährleistet, dass Sponsoren in jedem Fall den vereinbarten Content-Wert und die Video-Assets erhalten, auch wenn die physische Veranstaltung nicht stattfindet.

Keine Veranstalterhaftung: Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die dem Sponsor durch Absage oder Verlegung entstehen (z.B. Anreise, Unterkunft, eigene Vorbereitungskosten, entgangener Gewinn).

§8 Pflichten des Sponsors

Der Sponsor verpflichtet sich zur fristgerechten Bereitstellung folgender Materialien:

Für Produktion (bis spätestens 6 Wochen vor Event):

Für Content-Slots (bis spätestens 4 Wochen vor Event):

Verspätete Bereitstellung: Bei verspäteter Bereitstellung der Materialien kann der Veranstalter nicht garantieren, dass alle vereinbarten Leistungen termingerecht umgesetzt werden können. Ein Recht auf Minderung oder Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Qualität der Materialien: Der Veranstalter behält sich vor, Materialien abzulehnen, die nicht den technischen Mindestanforderungen entsprechen (z.B. zu niedrige Auflösung, falsche Dateiformate).

§9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Rechte des Sponsors an Video-Inhalten:

Der Sponsor erhält vollständige, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte an allen produzierten Video-Inhalten seines Sponsoring-Pakets. Dies umfasst:

Urhebernennung: Der Sponsor verpflichtet sich, bei Verwendung der Videos den Veranstalter als Produzenten zu nennen (z.B. "Produziert von Wortwechsel – jobwalk 2026" im Abspann oder in der Video-Beschreibung).

Rechte des Veranstalters am Sponsor-Logo:

Der Sponsor räumt dem Veranstalter das nicht-exklusive Recht ein, das Sponsor-Logo für folgende Zwecke zu nutzen:

Zeitliche Begrenzung: Die Nutzungsrechte des Veranstalters am Sponsor-Logo enden 12 Monate nach dem Event, es sei denn, der Sponsor stimmt einer längeren Nutzung ausdrücklich zu.

§10 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Haftungshöchstbetrag: Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des gezahlten Sponsoring-Betrags.

§11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zweck der Datenverarbeitung:

Datenweitergabe: Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist (z.B. Zahlungsdienstleister, Druckereien für Materialproduktion, Video-Produktionsfirmen).

Speicherdauer: Die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie darüber hinaus entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i.d.R. 10 Jahre für steuerrechtliche Zwecke) gespeichert.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fürth, soweit der Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§14 Kontakt und Vertragspartner

Vertragspartner für das Bühnensponsoring ist:

jobwalk
E-Mail: buehne@jobwalk.city
Web: www.jobwalk.city

Für die Hauptveranstaltung (Ausstellerverträge) gelten separate Vertragsbedingungen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Zahlungsziel: 14 Tage nach Auftragsbestätigung (bei Buchung <8 Wochen vor Event: sofort)
  • Storno: Bis 8 Wochen vor Event möglich (50% Gebühr), danach 80-100% Gebühr
  • Produktionsbeginn: 8 Wochen vor Event (ab dann keine kostenfreie Stornierung mehr)
  • Material-Bereitstellung: Logo bis 6 Wochen, Content-Infos bis 4 Wochen vor Event
  • Nutzungsrechte: Vollständig und unbefristet für alle Video-Inhalte
  • Event-Absage: Bühnenprogramm wird als separater Videodreh durchgeführt
  • Separate AGBs: Diese AGBs gelten nur für Bühnensponsoring, nicht für Ausstellerverträge