für Bühnensponsoring beim Wortwechsel – Bühnenprogramm auf dem jobwalk 2026
Stand: Februar 2026
Diese AGBs gelten ausschließlich für das Bühnensponsoring und das damit verbundene Digitalkonzept (Video-Produktion, Branding-Maßnahmen).
Die Teilnahme an der Hauptveranstaltung jobwalk 2026 als Aussteller unterliegt separaten AGBs, die unter www.jobwalk.city/agb einsehbar sind.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen jobwalk (im Folgenden "Veranstalter") und Sponsoren (im Folgenden "Sponsor") für die Bühnensponsoring-Pakete im Rahmen der Veranstaltungen Wortwechsel – Bühnenprogramm auf dem jobwalk 2026 an den Standorten Erlangen (20. Juni), Regensburg (13. Juni) und Jena (6. Juni 2026).
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich das Bühnensponsoring mit allen dazugehörigen Leistungen (siehe §3), insbesondere:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Sponsors werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Vertragsabschluss erfolgt in folgenden Schritten:
Die Buchung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang aktiv und berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Leistungen.
Der Veranstalter verpflichtet sich, die im gebuchten Sponsorenpaket beschriebenen Leistungen zu erbringen. Diese umfassen je nach Paket:
Produktionsvorlauf: Die Produktion von Branding-Materialien (Backdrop-Druck, Banner, Video-Intros) beginnt unmittelbar nach Zahlungseingang, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Event-Termin.
Preise: Die Preise für die Sponsorenpakete sind auf der Website angegeben und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen:
Bei Buchungen weniger als 8 Wochen vor dem Event-Termin ist die Zahlung sofort fällig, da die Produktion unverzüglich beginnen muss.
Die vollständige Zahlung muss in diesem Fall spätestens 3 Werktage nach Auftragsbestätigung eingehen, um eine rechtzeitige Produktion zu gewährleisten.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichtzahlung das Sponsoring-Paket anderweitig zu vergeben und Schadensersatz geltend zu machen.
Aufgrund der sofortigen Produktionskosten (Backdrop-Druck, Banner-Produktion, Video-Intro-Erstellung, Marketing-Materialien) gelten für Bühnensponsoring besondere Stornobedingungen, die von den Standard-AGB der Hauptveranstaltung abweichen.
Der Sponsor kann die Buchung bis zum Event-Termin stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produktion der Branding-Materialien beginnt (i.d.R. 8 Wochen vor Event), ist ein kostenloses Storno nicht mehr möglich, da dem Veranstalter bereits konkrete Kosten entstehen:
Diese Materialien können nicht anderweitig verwendet werden und sind eine Investition speziell für den jeweiligen Sponsor.
Stornierung: Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an buehne@jobwalk.city erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter (nicht der Versand).
Rückerstattung: Eventuelle Rückerstattungen nach Abzug der Stornogebühr erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung.
Umbuchung auf anderes Paket: Ein Wechsel zu einem anderen Sponsorenpaket ist bis 8 Wochen vor dem Event möglich:
Der Veranstalter kann die jeweilige Veranstaltung bis zu 1 Woche vor dem Event-Termin absagen oder verlegen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder unzureichender Teilnehmerzahl.
Das Bühnenprogramm ist ein eigenständiges Produkt, das unabhängig von der Hauptveranstaltung existiert. Bei Absage oder Verlegung der Hauptveranstaltung gilt:
Diese Regelung gewährleistet, dass Sponsoren in jedem Fall den vereinbarten Content-Wert und die Video-Assets erhalten, auch wenn die physische Veranstaltung nicht stattfindet.
Keine Veranstalterhaftung: Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die dem Sponsor durch Absage oder Verlegung entstehen (z.B. Anreise, Unterkunft, eigene Vorbereitungskosten, entgangener Gewinn).
Der Sponsor verpflichtet sich zur fristgerechten Bereitstellung folgender Materialien:
Verspätete Bereitstellung: Bei verspäteter Bereitstellung der Materialien kann der Veranstalter nicht garantieren, dass alle vereinbarten Leistungen termingerecht umgesetzt werden können. Ein Recht auf Minderung oder Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Qualität der Materialien: Der Veranstalter behält sich vor, Materialien abzulehnen, die nicht den technischen Mindestanforderungen entsprechen (z.B. zu niedrige Auflösung, falsche Dateiformate).
Der Sponsor erhält vollständige, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte an allen produzierten Video-Inhalten seines Sponsoring-Pakets. Dies umfasst:
Urhebernennung: Der Sponsor verpflichtet sich, bei Verwendung der Videos den Veranstalter als Produzenten zu nennen (z.B. "Produziert von Wortwechsel – jobwalk 2026" im Abspann oder in der Video-Beschreibung).
Der Sponsor räumt dem Veranstalter das nicht-exklusive Recht ein, das Sponsor-Logo für folgende Zwecke zu nutzen:
Zeitliche Begrenzung: Die Nutzungsrechte des Veranstalters am Sponsor-Logo enden 12 Monate nach dem Event, es sei denn, der Sponsor stimmt einer längeren Nutzung ausdrücklich zu.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Haftungshöchstbetrag: Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des gezahlten Sponsoring-Betrags.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zweck der Datenverarbeitung:
Datenweitergabe: Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist (z.B. Zahlungsdienstleister, Druckereien für Materialproduktion, Video-Produktionsfirmen).
Speicherdauer: Die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie darüber hinaus entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i.d.R. 10 Jahre für steuerrechtliche Zwecke) gespeichert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fürth, soweit der Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Vertragspartner für das Bühnensponsoring ist:
jobwalk
E-Mail: buehne@jobwalk.city
Web: www.jobwalk.city
Für die Hauptveranstaltung (Ausstellerverträge) gelten separate Vertragsbedingungen.